speechM: The Voice of the Internet 

Was ist speechM? 

speechM ist eine Software, die über das Internet zugängliche Texte oder gedruckte Texte nach dem einscannen, lesen und über ein Sprachmodul am Telefon in unterschiedlichen Sprachen wiedergeben, sprich mir vorlesen, kann. 

Mit der Sprachwiedergabe oder mit der Sprachsteuerung ist man mit dieser Anwendung voll im Trend. Dank SIRI, Alexa, Cortana, VIV u.v.m. nutzen vermehrt Menschen die Möglichkeiten Informationen lieber sich vorlesen zu lassen anstatt selber lesen zu müssen oder Sprachanweisungen um Anwendungen, Computer, APP zu steuern. Diese Möglichkeiten bescheren den Nutzen ein Stück mehr Freiheiten, wie z.B. beim Fahren oder Joggen. 

Wo ist dabei das Geschäftsmodell? Wofür zahlt der Nutzer des Verfahrens / der Software? 

Die Texte, die vorgelesen werden sollen, können gepreist werden, d.h. ich kann einstellen, was ich pro Minute, pro Tag, pro Monat, pro Jahr vom Anrufer an Gebühren haben will oder eine Abo-Gebühr definieren, so wie es beim Abo von Hörbüchern der Fall ist. 

Zusätzliche Einnahmen können durch Schaltung von Audio-Werbeanzeigen oder SMS-Werbeanzeigen, am Anfang, während des Vorlesens oder am Ende generiert werden.  

 Das weitere Aspekt ist die Abhör- und manipulationssichere Übermittlung von Informationen, die nur gewissen Personen mit einem bestimmten Sprachprofil, Rufnummer und PINZugang gewährleistet wird. Für diese Anwendung können schöne Gebühren in Rechnung gestellt werden, z.B. pro Authentifizierung, pro Monat oder eben als Abo usw. 

Unter den folgenden Links sieht man einige App-Anbieter, die super als Kooperationspartnern geeignet wären: 

https://www.blinkist.com/magazine/posts/deshalb-stecken-investoren-millionen-berliner-start-up 

oder  

https://www.audible.de/  

 

Die Anbieter-APP kann z.B. zusätzlich über einem Anruf auf einer Telefonnummer erreichbar gemacht werden.  

Der Nutzen und das Verfahren erklärt anhand eines echten Frage-Antwort-Dialogs mit einem Unternehmer: 

1.Frage: 

Mir erschließt sich der Nutzen für mich im Privatbereich immer noch nicht. Warum soll ich mir überhaupt etwas vorlesen lassen?  

Antwort zu 1. Frage: 

Das ist der Fall, wenn Du am Autofahren bist, wenn du ein Blinder bist, wenn du Analphabet bist oder selber gar kein bock hast selber zu lesen, sondern du willst gerne, dass von dir gewünschten Informationen automatisch vorgelesen werden oder du hast sehr wichtige Firmeninterneinformationen, die ein Partner, ein Mitarbeit oder ein Berater Manipulations- und Abhörsicher mitbekommen soll. 

1. Kritik: 

Wenn ich mir etwas vorlesen lassen wollte, vielleicht einen Roman, dann garantiert ohne Werbeeinblendungen.  

Kommentar zu 1. Kritik: 

Hier war das nur ein Beispiel für die Kommerzialisierung, du kannst eine kostenlose Version mit Werbung oder einen kostenpflichtigen Abo ohne Werbung anbieten, das ist völlig vom Anbieter abhängig.  

Anders gesagt:  

Du kannst gleichzeitig eine Hörtelefonnummer auf jede Zeitung, auf jedes Buch (Roman), auf jede Zeitschrift, auf jedes Magazin direkt auf der Hauptseite mit drucken, wo der Leser zusätzlich den Inhalt per Sprache sich wiedergeben lassen kann, wenn er kein Bock hat das selber weiterlesen zu müssen. Das bietet eine extrem einfache Möglichkeit trotzdem den gewünschten Inhalt per Sprache aufzunehmen.  

2. Kritik: 

Interessanter fände ich die Sicherheitsmerkmale, aber auch da habe ich den Nutzen noch nicht verstanden. Warum soll etwas erst eingescannt werden, um es dann verschiedenen Personen manipulationssicher vorzulesen. Da kann ich doch gleich den Text verschlüsselt als Datei versenden.  

Kommentar zu 2. Kritik: 

Von Prinzip her plausibler Einwand. Hier geht es aber nicht darum, etwas zu scannen und dann manipulationssicher wiedergeben zu lassen, sondern hier geht es darum, wie o.a. stets, wichtige Informationen, die man nicht per verschlüsselte IP-basierten Übertragungswegen(email o.ä.) versenden will, weil egal wie etwas verschlüsselt ist, trotzdem nicht die ausreichende Sicherheit anbieten kann, an die Zielpersonen (Berater, Aussendienstmitarbeiter, Partner, Kunden, Mandanten usw..) in akustische Form zur Verfügung zu stellen. Selbst, wenn Du die Datei verschlüsselt per Email sendest, erstens ist das trotzdem nicht sicher und zweitens der Empfänger muss das selbst noch am Ende lesen anstatt sich das bequem lesen zu lassen. 

2.Frage: 

Wenn die Erfindung schon älter ist, warum hat die Vermarktung bis jetzt noch nicht geklappt, wenn die Erfindung doch so gut ist?  

Antwort zu 2. Frage: 

Gute Frage, das hat mehrere Gründe: 

  1. Ich bin mit dieser Idee nur ein One-Man-Team und hatte nicht die Ressourcen sich mit der Vermarktung und Realisierung richtig professionell auseinander zu setzen. 
  1. Außerdem ich bin damals nicht davon ausgegangen, dass der Markt reif ist, das aufzunehmen. Im Moment bin ich der festen Überzeugung, dass dank Siri (Apple), Alexa (Amazon), Google Now, Cortana (Microsoft) und viele der weiteren Anbieter, doch jetzt der Markt so weit ist, meine Idee aufzunehmen. Der Markt ist mittlerweile reif für diese Dienstleistung. Die Audiowiedergabe von Textinhalten sowie die Sprachsteuerung von Computergesteuerten Maschinen ist jetzt verständlich und der Nutzerkreis wächst Tag täglich. Jetzt muss man das nur noch richtig mit dem richtigen Partner anpacken.  
  1. Damals waren die Nebenwerkzeuge, wie in etwa die Sprachsynthese, die telefonische Applikationsanbindung (IVR), die kryptographische Sprachprofilierungstools (Blockchain) uvm. nicht ohne Weiteres und nur gegen sehr hohe Gebühren im Sinne des Patentes buchbar und einsetzbar.  

3.Frage: 

Ist die Technologie bereits getestet worden und mit welchem Ergebnis?  

Antwort zu 3. Frage: 

Ja, in einem extrem kleinen und eingeschränkten Rahmen. Es wurde bis jetzt nur eine kleine Version unter www.speechm.com , aus vielen der Anwendungsmöglichkeiten in Form einer einfachen Webseite erstellt, in der die Zielgruppe, nämlich die Autofahrer als Konsumenten adressiert worden sind. Hier können Hörbücher auf einfachste Art und Weise kostenlos erstellt und während der Fahrt abgehört werden.  

Hier der Link zu der Demo-Webseite: 

Http://www.speechM.com 

 

4.Frage: 

Gibt es einen Business Plan mit Kennzahlen?  

Antwort zu 4. Frage: 

Nein, da ich selbst kein Freund von Businesspläne im ersten Stepp bin. Ein Businessplan ist zu theoretisch und die Erstellung von professionellen Businessplänen muss gekonnt sein und kosten sehr viel Geld und Zeit, wenn man diese durch Profis erstellen lassen muss.  

Ich habe den praktischen Weg genommen und setze im ersten Stepp auf Netzwerke, auf persönliche Begegnungen mit den richtigen Leuten und auf Praxis. Wenn die notwendige Bedingung erfüllt ist, kann erst mit der Erfüllung der hinreichenden Bedingung, wie z.B. die Erstellung von Businessplänen, begonnen werden. 

 

3. Kritik: 

Autofahrer als Zielgruppe sehe ich immer noch nicht. Das liegt aber vermutlich an meiner persönlichen Einstellung, sich möglichst wenig vom Verkehr ablenken zu lassen. Das mag sich durch autonomes Fahren in der Zukunft ändern, dauert aber sicher noch längere Zeit und ist damit für ein fast 10 Jahre altes Patent als Business Case ungeeignet. 

Antwort zu 3. Kritik: 

Kann ich nachvollziehen, allerdings sieht die Realität so aus, dass viele trotzt Verbot während der Fahrt, Telefonieren, e-Mails, WhatsApp, Facebook und andere sonstige Webinhalte lesen. Meine Technologie trägt dazu bei, dass die Straßen noch sicherer werden. Es gibt den Fahrern die Möglichkeit über die einzig zulässige Anwendung des Smartphones, nämlich über die Freisprecheinrichtung, legal im Internet per Sprache zu surfen und seine gewünschten Inhalte abzuhören sowie seine Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu erhöhen. Ich bin mir sicher, dass wenn irgendein Automobilhersteller, diese Anwendung vom Werk aus als Produktmerkmal in seinen PKWs mit anbietet, dass dieser Hersteller sich mit dieser Funktionalität einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. Es fördert die Bildung, es fördert die Sicherheit auf den Straßen und ermöglich eine sichere Kommunikation.  

 

5. Frage: 

Was unterscheidet Ihre Technologie von z. B. der Vorlesefunktion von Siri?  

Antwort zu 5. Frage: 

Da gibt es keinen Unterschied. Meine Erfindung verschafft nur einen neuen Zugangsweg zu Siri, ohne dabei die notwendige Hard- & Software und ohne eine Internetverbindung haben zu müssen. Die Erreichbarkeit von Siri durch Anwahl einer Telefonnummer, ohne dabei ein spezifisches Smartphone oder Internetverbindung bildet eine sehr simple Art- und Weise, um die neuen intelligenten Anwendungen zu erreichen, z.B. für Blinde, Analphabeten, für Senioren, die weniger Internet- & Smartphone-Affin sind.  

 

6. Frage: 

Kann man intelligente Verknüpfungen herstellen, die z. B. durch Fragen des Lesers gesteuert werden?  

Antwort zu 6. Frage: 

Ja, allerdings wäre das nicht ganz durch das Patent gedeckt. Bei dem Schutz geht es konkret, um die konfigurierbare akustische Wiedergabe von über das Internet erreichbaren Textinhalte. Es spricht nichts dagegen, diese Anwendung mit anderen Technologien zu kombinieren, um ein neues Produkt anzubieten. Aber man muss vorsichtig sein und dabei nicht gegen bestehende Schutzrechter Anderer verstoßen. Man muss ganz geschickt damit vorgehen. Nämlich es wird in meinem Schutzanspruchsbeschreibung ja davon geredet zusätzlich Textinhalte über die Telefonnummer zu diktieren. Somit lässt sich durchaus dann die von dir gefragten Verknüpfungen im weitesten Sinne herstellen.  

 

 7. Frage: 

Kann man Verknüpfungen / Verbindungen über die verschiedensten Kommunikationsschnittstellen herstellen? Ich denke da an kommerzielle technische Schnittstellen wie Modbus, bacnet usw.  

Antwort zu 7. Frage: 

Ja, das geht, weil ich hierfür früher die Anwendung vAPI (v steht für Voice) geplant hatte. Das soll eine weitere M2M-Kommunikationsart ermöglichen, dabei werden die Signalisierungsbefehle der Maschinen untereinander analog zur Faxsignalisierung in akustischen Signalen umgewandelt und auf der anderen Seite wieder durch Abhören dieser Signale in die gewünschte Aktion umgesetzt analog zum Faxverfahrens 

Das macht vor Allem Sinn,  

(a) wenn die Kommunikation absolut sicher sein muss und  

(b) wenn es keine bzw. kaum Internet- bzw. Intranetverbindung gibt. Die Steuerung der Maschinen per menschlicher Stimme über die Telefonnummer durch ein Interface wäre auch im weitesten Sinne durch das Patent gedeckt.  

Im Patentanspruch sind noch viele weitere Teilbereiche geschützt, die wichtigsten davon sind:  

  1. Sicherer Zugang durch CLI-, PIN-, und Sprachcodierung.  
  2. Man kann Bedingungen definieren, wann überhaupt eine Kommunikation stattfinden soll, wie etwa
    1. bei neuen Informationen,
    2. bei neuen Handlungsbedürfnisse,
    3. bei Überschreitung von gewissen Anzahl an Informationen usw.  
  3. Auch folgende Anwendung ist unter Schutz: Man fast alle Webseiten oder Textquellen, die auch durchaus technischer Natur sein können, unter einer Quelle und verbindet das mit meinem Tool mit Bedingungen, nach dessen Eintreten, dieser Tool die Quellinformationen in akustischer Wiedergabe umwandelt, daraus ein mp3-File erzeugt und diesen zu einer vordefinierten Zieladresse(e-Mail) automatisch versendet.
  4. Markieren von wichtigen Ereignissen zu einer Favoritenliste im Userbereich (setzt eine Registrierung voraus), die gerade per Telefonnummer aufgenommen werden. Dazu reicht es aus, eine vordefinierte Taste am Telefon zu drücken, um diese Call-Session zu den Favoritenliste hinzufügen. 

 

8. Frage: 

Welche absoluten Alleinstellungsmerkmale hat Ihre Technologie gegenüber allen anderen wie Siri usw.? 

Antwort zu 8. Frage: 

Das Patent ist ein s.g. Grundsatzpatent, der das Prinzip der Verknüpfung zwischen der Onlinewelt und der Telefoniewelt im Grundsatz schützt. Sofern man das Internet über einer Telefonnummer erreichen will, ist es nicht anders denkbar, außer mein vorgestelltes Prinzip.  

Daher besitzt diese Technologie ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, welche man auch nicht durch leichte Veränderungen umgehen kann, womit die meisten Patentinhaber zu kämpfen haben.  

Konkret als Antwort zu deiner Frage:  

Siri und andere Techniken sind nicht über einen Anruf auf einer Telefonnummer und sind somit nicht analog erreichbar. Die Erreichbarkeit setzt immer die geeignete Hard- & Software und eine Internetverbindung voraus. Bei meiner Technologie aber nicht.  

 

9. Frage: 

Also hat die Technologie überall dort ein Alleinstellungsmerkmal wo es nur schlechte bis gar keine Internetverbindungen gibt. Bedeutet also, daß z. B. der Glasfaser und 5G Ausbau die natürlichen Feinde des Patents sind? Das wäre dann nicht gut, da kein Technologiekonzern in eine Technologie mit schrumpfendem Markt investieren wird. Vor 10 Jahren wäre das dann noch eine Technologie mit Marktphantasie gewesen. Dann müsste man ein anderes Alleinstellungsmerkmal finden und herausstellen. 

Antwort zu 9. Frage: 

Ja, richtig, zu dem kommt noch hinzu, 

  1. die Einfachheit,  
  2. die hardwareunabhängige Internetsurfmöglichkeit, 
  3. M2M-Kommunikation ohne einer notwendigen Netzwerkverbindung, 
  4. die sichere Kommunikation sowie die Nutzbarkeit in extrem schlechten Orten (z.B. schlechte Wetterverhältnisse), d.h. selbst, wenn der User dicke Handschuhe hat oder sich in einem feuchten Gebiet befindet, oder als Soldat verkleidet ist, wo er nicht ohne weiteres ein Smartphone gerade bedienen kann hätte die Möglichkeit dank der neuen Möglichkeit trotzdem an seine Nachrichten (Facebook, WhatsApp, eMails u.v.m.) oder an seine Lieblingsinternetseiten auf einfachste Art und Weise dranzukommen. 

Außerdem spricht die immer mehr größer werdende Akzeptanz der Sprachsteuerung, der Sprachwiedergabe doch für ein immer größer werdenden Markt und nicht für einen schrumpfendem Markt.  

Das kann als eine Positionierung eines Konzerns in einem Ergänzungsmarkt bzw. in einem Nischenmarkt angesehen werden. 

 

4. Kritik: 

Na ja, hardwareunabhängig stimmt ja nicht. Man braucht immer irgendwelche Geräte zum Kommunizieren, sei es ein leitungsgebundenes Telefon oder ein Smartphone usw. Diese Geräte können in der Regel aber auch andere Technologien, wie z. B. Siri. Soll bedeuten, es investiert kaum jemand in den Aufbau von Parallelsystemen. Es sei denn, die neue Technologie hat relevante, geldwerte Alleinstellungsmerkmale. Da sehe ich im Augenblick nur, daß es vielleicht etwas flexibler ist als Siri. Ob das reicht wage ich zu bezweifeln. Die Verknüpfung Onlinewelt und Telefoniewelt ist ebenfalls abnehmend relevant. Es gibt bei der Einführung eines neuen Produktes eine Faustregel. Entweder bei gleichen Eigenschaften 30% günstiger oder bei gleichem Preis 30% mehr Eigenschaften als der Wettbewerb. Das sehe ich hier im Augenblich noch nicht. Mir fehlt zurzeit die Phantasie für eine konkrete Anwendung, bei der Ihre Technologie einen unschlagbaren Vorteil gegenüber anderen, am Markt etablierten Technologien bietet. Können Sie ein konkretes Beispiel einer Funktionalität Ihrer Technologie beschreiben, die einen direkten geldwerten Vorteil bietet und sich vermarkten lässt? 

 

Antwort zu 4. Kritik: 

Mit der Hardwareunabhängigkeit ist gemeint, dass man kein spezifisches Gerät benötigt, sondern irgendein Gerät, mit dem man nur eine Telefonverbindung herstellen kann, um ins Internet surfen zu können bzw. mit den weiteren Onlinediensten verbunden zu werden. 

In Bezug auf die Faustregel kann ich nur soviel sagen, dass ich nirgends eine ähnliche Umgebung mit den gleichen Bedingungen zum Vergleichen finden kann. Was übersehe ich da?  

Konkrete Anwendungsbeispiele 

  1. Smartphones oder App’s werden um die speechM Funktion erweitert, so dass diese aktiv die Internetverbindung überwacht. Sobald eine nicht ausreichende Internetverbindung festgestellt wird, um die entsprechende Produktleistung zu erbringen, wechselt so z.B. die App in dem Anrufmodus, um die gewünschten Informationen dem User über die Telefonie zur Verfügung zu stellen. Hier anahnd der FAZ-App im Einzelnen:
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitungsapp(FAZ-APP) stellt fest während der User diese App nutzen will, dass es keine ausreichende Internetverbindung da ist, dann fragt die App: „Lieber Leser, du scheinst keine Internetverbindung mehr zu haben. Ärgerlich? Nein, nicht mit uns: Ich kann dir auch gerne deine Lieblingsnachrichten vorlesen. Willst du das?“ O Ja O Nein. Wenn ja, dann wird eine Verbindung über die Telefonnummer hergestellt und der Inhalt wird vorgelesen.
  3. Zuvor muss FAZ den Contentserver zugänglich über einer Servicenummer machen, für diesen Dienst zahlt FAZ dann je nach einem Abrechnungstarif, monatliche Gebühren, Tagesgebühren, Minutenabhängige Preise oder Gebühren in Abhängigkeit der Anruferzahl oder es wird CrossOver-Marketing erlaubt, wo eine Werbeansage zuvor, während oder danach geschalten werden kann.
  4. Eine einfache Funktionalität, um ein Hörbuch oder einen Podcast kostenlos zu produzieren kann unter www.speechm.com getestet werden. Da wäre ich für ein Feedback dazu sehr dankbar. 
  5. Verlage buchen den Hörbuchdienst bei uns, bekommen Servicenummern. Der Verlag kann zu jedem Buch dann eine spezifische Servicenummer aus dem erhaltenem Servicenummernpool zu ordnen und diese im Cover ausdrucken. Er veredelt sein Buch somit, dass dieser ohne große Produktionskosten eines typischen Hörbuches auch automatisch vorgelesen werden kann. Das senkt die Produktionskosten nicht nur um 30% sondern, ich würde sagen, sogar über 90%. 
  6. Ein User kann definieren, wann er angerufen werden soll. Er kann einstellen, dass wenn er z.B. wichtige Börsenforen, Kryptowährungsblogs verfolgt, dass er jeden Tag, zwischen 9:00 und 10:00 Uhr angerufen wird, wonach die verfassten Beiträge ihm vorgelesen werden oder als MP3 Pfeil per E-Mail gesendet werden. Diese Bedingungen sind individuell nach vielen Kriterien einstellbar. Auch, wenn er Antworten auf irgendwelche Beträge verfassen will, kann er dieses ebenfalls über die Telefonnummer vornehmen.
  7. Eine weitere wichtige Funktionalität wäre die Integration in der IoT-Welt. Die Zusatzvernetzung über die Telefonnummer und Sprache ermöglich die Steuerung intelligenter Haushaltsgeräte, Industriemaschinen auf Basis der telefonischen Verbindung.
  8. Einsatzgebiete: 
    1. Sm@rt-Home,
    2. Solaranlagen, 
    3. Windturbinen,
    4. Nutzer in Orte, wo selbst gar keine Netzabdeckung oder irgendwelche Telefonleitungen gibt, hätten die Möglichkeit über Satellitentelefone Online zu gehen. 
    5. Gesundheitssektor: Durch die Kombination mit Voicebiometrieschenverfahrens können Patientenakten sowohl Familienangehörigen als auch anderen Ärzten auf dem kürzesten Weg sicher zur Verfügung gestellt werden. Änderungen bei gesundheitlich relevanten Informationen können unaufgefordert und adhoc mitgeteilt werden.
    6. Eine Anwaltskanzlei, kann seine Mandantenakten ebenfalls mit diesem Verfahren zugänglich machen, wo ich mir die Akten vorlesen lassen kann. 
    7. Steuerkanzleien hätten die Möglichkeit ein Resümee eines Monatsabschlusses zu den Mandanten per Sprache zugänglich zu machen. 
  9. Freies diktieren von Geschäftsbriefen, e-Mails, Socialmedia-Nachrichten, Forenbeiträge u.v.m. sicher, während der Fahrt, oder wenn ich gerade selber keine Lust habe zu tippen und auf einem Monitor zu schauen. 
  10. Auch jeglicher Shop- und Gewerbetreibender, der eine geschäftliche Erreichbarkeit über einer Telefonnummer hat, kann seine Angebote, Aktionen, wichtige Events, News u.v.m. dem aktuellen Anrufer wiedergeben lassen. 
  11. Was unbedingt noch besonders erneut zu nennen ist, ist die Einfachheit, und dass es von Senioren, von nicht Internetaffinen Menschen, von Analphabeten, von Blinden bedient werden kann.
  12. Ein CallTranslater macht Inhalte in Fremdensprachen auch zugänglich.
  13. Einbindung in Blockchainteschnologien wie die der IOTA. 

Ich hoffe, ich konnte etwas deine Fragen beantworten, wenn nicht würde ich mich über dein Feedback sehr freuen.  

Hättest du vielleicht selber eine Idee, welche weitere Produkte in Zusammenhang dieses Verfahrens entwickelt werden können?

Ich freue mich auf jeden Kommentar.  

Zusammenfassung: 

Blockchain-Voice-IoT-Ki-Text2Speech-Lösung. Patentierter Teilaspekt eines auf Blockchain und Voice-Biometrie basiertes Text-2-Speech-System von online Text- & Bildinhalten:

Lassen Sie sich lieber Webseiten, Emails, Foren, Zeitungen, Bücher, firmen interne Geheimdokumente, Patientenakten, Mandantenakten absolut(fast) sicher und mit Zugangsberechtigungen vorlesen lassen und gar per Stimme auch editieren. 

Das Patent, welches zur Lizenzierung bzw. zum Verkauf steht schützt ein konfigurierbares Verfahren, welches über das Internet zugängliche Textinhalte über einer Telefonnummer akustisch wiedergeben und editieren lassen kann. 

Kombiniert mit den Highlights unserer Zeit, wie Blockchain, Künstlichen Intelligenz (Ki) und mit dem Internet der Dinge (IoT) ergibt sich ein einzigartiges System, welches in zahlreichen, Privat-, Wirtschafts- und Industriebereich einsetzen lässt.

Durch diese Technologie kann sich Ihre Wettbewerb Situation langfristig noch mehr verbessert werden. 

Nähere Informationen bei ernsthaftem Interesse gerne persönlich, per Telefon oder per Messaging möglich. 

Tags: 

Blockchain, IoT, KI, Kryptowährung, Blind, Virenfrei, Text-2-Speech, Übersetzung, M2M-Kommunikation, Autoindustrie, Autofahrer, Voice, VoIP, Hörbüch,Patent 

 

Demo-Anwendung 

Unter www.speechm.com kann eine kleine Beispielanwendung, worüber Sie Ihre Texte,  

wie Magazin, Zeitschriften-, Akten-, Beschreibungs-, Büchertexte usw. mit einer deutschen FestnetzTelefonnummer verknüpfen können. Jedem Anrufer dieser Telefonnummer wird dann Ihr Text ganz einfach vorgelesen. 

 

Problemstellung 

Texte/Informationen aus dem Internet oder am Computer zu lesen, auch während der Fahrt, vertrauliche Informationen sicher zu übermitteln, eine sichere Kommunikation auch von Maschinen untereinander oder eine Legitimierung von Usern setzt mehrere Bedingungen Voraus: 

 

  1. Sie müssen nicht Analphabet sein,  
  2. Sie müssen nicht blind sein, 
  3. Sie müssen Zugangsberechtigung zu diesem Textinhalt haben, 
  4. Sie müssen für Online Texte, eine Internetverbindung und somit dafür ein entsprechendes Smartphone haben, 
  5. bei kostenpflichtigen Inhalten, muss gesichert sein, dass der Nutzer, ein entsprechendes Guthaben hat, 
  6. bei Abhören von Werbeinhalte, damit der User Gutscheine o.ä. bekommt muss der User identifizierbar sein, 
  7. wenn keine Internetverbindung besteht, müssen die Maschinen trotzdem Untereinander kommunizieren können. 

Lösung: 

Das patentierte Verfahren in Kombination mit der Voice-Biometrie und mit der Blockchain-Technologie löst alle o.a. Problemstellungen, auf einer abhörsicheren, virenfreien, sicheren und vor allem auf einer einfachen Art- und Weise. 

Eine gute Beschreibung hinsichtlich Voice-Biometrie finden Sie hier drunter: 

www.swisscom.ch/de/business/enterprise/themen/digital-business/anrufer-identifikation-und-authentifizierung-mit-voice-biometrie.html 

Markt und Umfeld: 

Alle Big Player, wie Apple (Siri), Amazon (Alexa), Microsoft (Cortana), Audible, Hörbuchanbieter, Podcast-Anbieter, Rechtsanwaltskanzleien, Ärzte, Krankenhäuser, Autohersteller, Autofahrer, Jogger, Analphabeten, Blinde u.v.m. und vor allem Konzerne, Militärs, die einen großen Wert auf Abhör- sowie Manipulationssicherheit wertlegen, sind potenzielle Kunden für diese Anwendung. 

Sollten Sie eine Idee haben, wie wir das gemeinsam verwerten können oder selber einen Kontakt zu einem Big Player haben, oder Jemanden kennen, der das selber hat, dann würde ich mich auch über Ihre Kontaktaufnahme sehr freuen. 

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Beschreibung Nr. 3